Die Unterlagen der 10. Änderung des Flächennutzungsplans wurden gem. §3 Abs. 2 BauGB vom 24.04.2023 bis 26.05.2023 öffentlich ausgelegt. Parallel erfolgten die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Die vorgebrachten Einwendungen werden im Einzelnen vorgestellt und abgewogen.
Hierzu stellt Herr Wehner vom Planungsbüro Team 4 die Einzelnen Abwägungen vor.
Beschluss2:
Der Stadtrat stimmt den Beschlussvorschlägen für die notwendigen Abwägungen zu :
Zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Photovoltaik-Freiflächenanlage
und Vorhaben- und Er-schließungsplan "Solarpark Rasiger Wegacker"
Der Stadtrat billigt und beschließt die vorgetragenen Abwägungen zu den Einwendungen./.
Beschlüss zum Verfahren:
10. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich " "Solarpark Rasiger Wegacker "
Die 10. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Photovoltaik in der Fassung vom 27.06.2023, wird hiermit festgestellt.
Die Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan ist gemäß § 6 BauGB beim Landratsamt zur Genehmigung einzureichen und nach dessen Genehmigung amtlich bekannt zu machen./.
Abstimmungsergebnis Sammelbeschlussfassung: Ja-Stimmen: | 15 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 15 |
Abstimmungsergebnis Abwägung:
Ja-Stimmen: | 15 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 15 |
Abstimmungsergebnis Verfahren:
Ja-Stimmen: | 15 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 15 |