Es ist geplant eine Terrassenüberdachung auf einer Fläche von ca. 7,5 x 4,1 m zu errichten. Die Holzkonstruktion soll ein flach geneigtes Acrylglasdach erhalten und mit Photovoltaikplatten belegt werden. Zusätzlich soll die östliche Dachseite der angrenzenden Garage mit Photovoltaikplatten belegt werden.
Das Bauvorhaben stört nach Ansicht der Bauverwaltung das Stadtbild nicht.
Das geplante Gebäude liegt im Ensemblebereich.
Dachneigung und Dacheindeckung mit Acrylglas oder Photovoltaikplatten entsprechen nicht der Altstadtsatzung.
Das Vorhaben liegt im Innenbereich.
Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden.
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Wohngebiet angegeben.
Die Erschließung mit Wasser und Abwasser ist gesichert.
Die Unterschriften der Nachbarn sind vorhanden.
Der Bauausschuss der Stadt Königsberg i. Bay. erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Von den Vorgaben der Altstadtsatzung wird hinsichtlich der Dachneigung und Dacheindeckung (Acrylglas, Photovoltaik) in diesem Fall abgewichen, da das Vorhaben vom öffentlichen Grund aus nicht einsehbar ist. Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 8 |