Es sollen drei PKW-Stellplätze in einer überdachten Halle entstehen, diese hat eine Grundfläche von 10,5 x 9,2 m und erreicht bei einer Dachneigung von 25° eine Höhe von knapp 6 m. Das Gebäude ist als Holzkonstruktion geplant, das Dachtragwerk soll mit Nagelplattenbindern umgesetzt werden. Eingedeckt werden soll das Gebäude mit Trapezblech.
Das Bauvorhaben stört nach Ansicht der Bauverwaltung das Stadtbild nicht.
Abstandsflächen werden nicht eingehalten, was jedoch in der Königsberger Altstadt die Regel ist.
Das Vorhaben liegt im Bereich der Altstadtsatzung.
Dachneigung und Dacheindeckung entsprechen dieser nicht.
Das Vorhaben liegt im Innenbereich.
Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden.
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Mischgebiet angegeben.
Die Erschließung mit Wasser und Abwasser ist gesichert.
Die Unterschrift des Nachbarn ist vorhanden.
Der Bauausschuss der Stadt Königsberg i. Bay. erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Von den Vorgaben der Altstadtsatzung wird hinsichtlich der Dachneigung und Dacheindeckung (Trapezblech) in diesem Fall abgewichen, da das Vorhaben vom öffentlichen Grund aus nicht einsehbar ist. Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 8 |