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öffentlich


Bauanfrage für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage durch die Fränkischen Rohrwerke



Sachvortrag:

Die Fränkischen Rohrwerke beabsichtigen die Erstellung einer Photovoltaik-Großflächenanlagen mit einer Gesamtfläche von ca. 6,1 ha.
Das Verfahren wird als Vorhabensbezogener Bebauungsplan mit Änderung des aktuellen Flächennutzungsplans aufgestellt werden.
Die Anlage wird in zwei Teilbereichen geplant.
Für die Umsetzung ist ein Vorhabens- und Erschließungsplan und ein Durchführungsvertrag abzuschließen.
Die Anträge zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Königsberg i.Bay. und zur Aufstellung eines Vorhabensbezogenen Bebauungsplans durch die Fränkischen Rohrwerke werden vorgetragen.
 
 
Beschlussvorschlag
zur Sitzung des Stadtrats der Stadt  Königsberg i.Bay. am
Dienstag, den 27.06.2023
Aufstellungsbeschluss
12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Königsberg i.Bay.
Der Stadtrat der Stadt Königsberg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Königsberg i.Bay. im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet "Grünstromkraftwerk Fränkische" zu ändern.
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Königsberg i.Bay. erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet "Grünstromkraftwerk Fränkische".
Geplant ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche (S) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbe­stimmung "Freiflächen-Photovoltaik". Die Größe des Änderungsbereiches umfasst ca. 6,1 ha.
Derzeit stellt der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Königsberg i.Bay.  im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet "Grünstromkraftwerk Fränkische" eine Fläche für die Landwirtschaft dar.
Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Aus diesem Grund wird eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt durch ortsübliche Bekanntmachung.
 
 
 
Beschlussvorschlag
zur Sitzung des Stadtrats der Stadt  Königsberg i.Bay. am
Dienstag, den 27.06.2023
Aufstellungsbeschluss
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Grünstromkraftwerk Fränkische"
 
mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht
 

Der Stadtrat Königsberg i.Bay. beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Grünstromkraftwerk Fränkische" mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht für das geplante Sondergebiet (SO) gemäß § 9 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Grünstromkraftwerk Fränkische" hat zwei Teilbereiche und umfasst Teilflächen der Grundstücke mit den Flurnummern 1009, 1011, 1080, 1122, 1123 Gemarkung Königsberg und 548, 550, 551, 552 Gemarkung Hellingen.
Teilbereich 1:
Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt abgegrenzt:
-         im Norden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1013 (Teilfläche) und 1064 (Teilfläche), Gemarkung Königsberg
-         im Osten durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1008, Gemarkung Königsberg
-         im Süden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1007 (Teilfläche) und 1081 (Teilfläche), Gemarkung Königsberg
-         im Westen durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1079 Gemarkung Königsberg
 
Teilbereich 2:
Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt abgegrenzt:
-         im Norden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1121 Gemarkung Königsberg und 547 Gemarkung Hellingen
-         im Osten durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1120 (Teilfläche) und 1126 (Teilfläche), Gemarkung Königsberg
-         im Süden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 553 Gemarkung Hellingen und 1126 (Teilfläche), Gemarkung Königsberg
-         im Westen durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 537 (Teilfläche) Gemarkung Hellingen
 
Das Plangebiet soll gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung "Frei­flächen-Photovoltaikanlage" ausgewiesen werden. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 6,1 ha.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet "Grünstromkraftwerk Fränkische" erfolgt durch ortsübliche Bekanntmachung.
 
 
Die Stadt Königsberg i.Bay. hat sich selbst zur Vermeidung der Errichtung von Photovoltaik-Großflächenanlagen auf Grundstücken von hoher Bonität bzw. einer ungebremsten Möglichkeit der Erstellung der Anlagen innerhalb eines Stadtteils ein Standortkonzept zur Regelung der Zulässigkeit erstellt. Die Von der Fränkischen Rohrwerke vorgelegte Planung ist nach den Kriterien des Standortskonzepts überplanbar.
 
Trotzdem wird sich nach Ansicht von Herrn Stadtrat Slawik bei der Umsetzung der Planung eine "technische Überprägung der Landschaft ergeben". Statt der Umsetzung einer Freiflächenanlage legt er nahe, die bestehenden umfangreichen Parkplatzflächen mit einer Aufständerung zu versehen. Durch die Nutzung bereits versiegelter Flächen würden die nun in der Planung liegenden Bereiche der Landwirtschaft erhalten bleiben.  
 
Im Anschluss wird über Beschlussfassung des Stadtrats  zu den erforderlichen Verfahren
- zur 12. Änderung des Flächennutzungs - und  Landschaftsplans und
- der Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans abgestimmt .

Die Stadt Königsberg i.Bay. ist bereit die 12. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans für die Fränkischen Rohrwerke durchzuführen.
Parallel wird das Verfahren zur Aufstellung des Vorhabensbezogenen Bebauungsplans "Grünstromkraftwerk Fränkische" als Vorhabensbezogener Bebauungsplan von der Stadt geführt.
 
Entsprechende vertragliche Vereinbarungen  (Vorhabens- und Erschließungsplan), (Durchführungsvertrag) sind die rechtliche Voraussetzung für das Tätigwerden der Stadt Königsberg./.
 
 
 
 
 
 
 
 

Flächennutzungsplan

Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
3
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
15


 

Ja-Stimmen:
12
Nein-Stimmen:
3
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
15
 

 



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Stadt Königsberg in Bayern
Marktplatz 7, 97486 Königsberg in Bayern
Tel.: 09525 9222-0
E-Mail: info@koenigsberg.de
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