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11. Änderung des FNPl Junkersdorf II und Hellingen V - Behandlung Einwendungen und Beschluss



Sachvortrag:

Die Unterlagen der 11. Änderung des Flächennutzungsplans wurden gem. §3 Abs. 2 BauGB vom 24.04.2023 bis 26.05.2023 öffentlich ausgelegt. Parallel erfolgten die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Die vorgebrachten Einwendungen werden von Herrn Derra vom Planungsbüro Stubenrauch GmbH vorgestellt und abgewogen.
 

Beschlussvorschlag
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Billigung des Entwurfes in der Fassung vom 27.06.2023 mit Beschluss zur förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Sachlage:

Die GFG Solar GmbH & Co. KG, Am Backhaus 10, 97486 Königsberg ist mit dem Vorhaben an die Stadt Königsberg herangetreten, Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Stadtteil Hellingen sowie im Stadtteil Junkersdorf zu erweitern.
 
Da Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, ist eine Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplans der Stadt Königsberg für den Umgriff der Bebauungspläne "Sondergebiet Photovoltaik - Hellingen V" sowie "Sondergebiet Photovoltaik - Junkersdorf II" mit 1. Änderung des Bebauungsplans "Sondergebiet Photovoltaik - Junkersdorf II" für die folgenden Flurstücke 717 (ganz), 717/1 (ganz) der Gemarkung Hellingen sowie für das Flurstück 597 (teilweise), 599 (ganz), 598 (ganz) und 596 (ganz) der Gemarkung Junkersdorf erforderlich.
 
Der Umgriff der 11. Änderung des Flächennutzungsplans ist nachfolgend dargestellt:
 
 

Der Stadtrat Königsberg hat die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplans für die Flächen der oben genannten Flurstücke, die sich innerhalb des rot dargestellten Geltungsbereiches befinden beschlossen und den vorgelegten Vorentwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 28.03.2023 gebilligt.
Der Stadtrat Königsberg hat die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in die Wege zu leiten.
Die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 26.04.2023 bis 26.05.2023 frühzeitig am Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf in der Fassung vom 28.03.2023 beteiligt.
Beschluss:
Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurden mit den vorgetragenen Abwägungspunkten beschlussmäßig behandelt und entsprechend bei der Ausarbeitung des Entwurfs der 11. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 27.06.2023 berücksichtigt.
Der Stadtrat billigt den Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 27.06.2023 und beauftragt die Verwaltung, die förmliche Beteiligung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 27.06.2023 in die Wege zu leiten.
 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
 
Königsberg, den
 
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
1
Anwesende Mitglieder:
15
 

Stadtrat Alexander Faust hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an Diskussion und Beschlussfassung teilgenommen./,

 



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Tel.: 09525 9222-0
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