Die Planunterlagen zum Vorhabensbezogenen Bebauungsplan Photovoltaikanlage Junkersdorf II waren öffentlich ausgelegen, die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange ist erfolgt. Die Einwendungen werden von Herrn Derra vom Planungsbüro Stubenrauch GmbH im einzeln vorgestellt und bewertet.
Beschlussvorschlag
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sondergebiet Photovoltaik - Junkersdorf II" mit 1. Änderung des Bebauungsplans "Sondergebiet Photovoltaik - Junkersdorf I"
sowie Billigung des Entwurfes in der Fassung vom 27.06.2023 mit Beschluss zur
förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Sachlage:
Die GFG Solar GmbH & Co. KG, Am Backhaus 10, 97486 Königsberg ist mit dem Vorhaben an die Stadt Königsberg herangetreten, eine Photovoltaik-Freiflächenanlage im Stadtteil Junkersdorf zu erweitern.
Um eine baurechtlich geordnete Entwicklung zu sichern, beschließt der Stadtrat Königsberg die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sondergebiet Photovoltaik - Junkersdorf II" mit 1. Änderung des Bebauungsplans "Sondergebiet Photovoltaik - Junkersdorf I" im Stadtteil Junkersdorf für die Flurstücke 597 (teilweise), 599 (ganz), 598 (ganz) und 596 (ganz) der Gemarkung Junkersdorf.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sondergebiet Photovoltaik - Junkersdorf II" mit 1. Änderung des Bebauungsplans "Sondergebiet Photovoltaik - Junkersdorf I" ist nachfolgend als Umgriff dargestellt:
In der Stadtratssitzung vom 28.03.2023 hat der Stadtrat den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sondergebiet Photovoltaik - Junkersdorf II" mit 1. Änderung des Bebauungsplans "Sondergebiet Photovoltaik - Junkersdorf I" in der Fassung vom 28.03.2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB in die Wege zu leiten.
Die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 26.04.2023 bis 26.05.2023 frühzeitig am Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf in der Fassung vom 28.03.2023 beteiligt.
Beschluss:
Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurden mit den vorgetragenen Abwägungspunkten beschlussmäßig behandelt und entsprechend bei der Ausarbeitung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sondergebiet Photovoltaik - Junkersdorf II" mit 1. Änderung des Bebauungsplans "Sondergebiet Photovoltaik - Junkersdorf I" in der Fassung vom 27.06.2023 berücksichtigt.
Der Stadtrat billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sondergebiet Photovoltaik - Junkersdorf II" mit 1. Änderung des Bebauungsplans "Sondergebiet Photovoltaik - Junkersdorf I" in der Fassung vom 27.06.2023 und beauftragt die Verwaltung, die förmliche Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 27.06.2023 in die Wege zu leiten.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
Königsberg, den
Erster Bürgermeister
Ja-Stimmen: | 14 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 1 |
Anwesende Mitglieder: | 15 |
Herr Stadtrat Alexander Faust hat wegen persönlicher Beteiligung nicht an Beratung und Beschlussfassung teilgenommen./.