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öffentlich


Bauvoranfrage über einen Teilabriss einer bestehenden Scheune und Umbau zu einem Wohnhaus mit Garagen auf Fl.Nr. 51 und 54 Gem. Dörflis



Sachvortrag:

Es soll geprüft werden, ob es zulässig ist diese Lagerhalle für land- und forstwirtschaftliche Maschinen auf Fl. Nr. 54, zu errichten.
 
Das Bauvorhaben stört nach Ansicht der Bauverwaltung das Ortsbild nicht.
 
Das Vorhaben liegt im Innenbereich.
Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden.
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Grünland und Wald angegeben.
 
Die Erschließung mit Wasser und Abwasser ist für die Flurnummer nicht gesichert. Die Dachentwässerung ist im Zuge eines Bauantrages zu planen. Eine Straßenerschließung kann nur über das Grundstück Fl. Nr. 51 erfolgen.
 
Die Unterschriften der Nachbarn sind nicht vorhanden. Das Gebäude hat lediglich 2,5 m Grenzabstand.

Beschluss:

Der Bauausschuss der Stadt Königsberg i. Bay. erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Eine Erschließung mit Wasser und Abwasser kann nicht durch die Stadt Königsberg i. Bay. erfolgen. Eine ordnungsgemäße Entwässerung ist im Zuge eines Bauantrages zu planen. Eine fahrwegige Erschließung durch die Stadt Königsberg i. Bay. ist nicht möglich, dies ist ebenfalls für einen Bauantrag zu beachten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
9
 
 

 



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Stadt Königsberg in Bayern
Marktplatz 7, 97486 Königsberg in Bayern
Tel.: 09525 9222-0
E-Mail: info@koenigsberg.de
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