Es sollen zusätzlich zur vorhandenen Garage noch zwei überdachte Stellplätze entstehen. Einer mit 3,5x6,06 m und einer mit 8,26x4,23 m Grundfläche. Das Gebäude erreicht an der Straße eine Höhe von 2,7 m.
Das Bauvorhaben stört nach Ansicht der Bauverwaltung das Stadtbild nicht.
Die Abstandsflächen zum südlichen Nachbarn sind nicht nachweisbar. Insgesamt überschreitet die Grenzbebauung die Vorgaben der BayBO.
Das Vorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplans "Obere Mühle", Abweichungen dazu sind:
- Das Bauvorhaben befindet sich Außerhalb der Baugrenzen
- Die Dachform ist als Pultdach mit 6° Neigung nicht an das Hausdach angepasst
Es handelt sich um ein Allgemeines Wohngebiet.
Die Erschließung mit Wasser und Abwasser ist gesichert.
Die Unterschriften von zwei Nachbarn sind vorhanden.
Der Bauausschuss der Stadt Königsberg i.Bay. beauftragt den ersten Bürgermeister den Bauantrag im Zuge der laufenden Verwaltung die Zustimmung zu erteilen, wenn neue Pläne vorliegen in denen das Gebäude einen Abstand von einem Meter zur Straßenkante einhält. Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 2 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 8 |