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öffentlich


Bauvoranfrage über die Errichtung eines Gartenhauses auf Fl.Nr. 163 Gem. Hellingen



Sachvortrag:

Es soll ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von 6x3m und einer Firsthöhe von ca. 2,7m errichtet werden.
 
Das Bauvorhaben stört nach Ansicht der Bauverwaltung das Ortsbild nicht.
 
Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich.
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Kleingärten angegeben.
 
Die Erschließung mit Wasser und Abwasser ist nicht gesichert.
 
Die Unterschriften der Nachbarn sind nicht vorhanden, für eine Bauvoranfrage jedoch auch nicht nötig.

Beschluss:
Der Bauausschuss der Stadt Königsberg i. Bay. erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nicht, da nach Ansicht des Bauausschusses das Vorhaben im Außenbereich liegt und dieser von Bebauung freizuhalten ist. Eine Privilegierung die das Bauvorhaben zulässig machen würde, wurde nicht nachgewiesen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
8
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
8
 
 

 



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Stadt Königsberg in Bayern
Marktplatz 7, 97486 Königsberg in Bayern
Tel.: 09525 9222-0
E-Mail: info@koenigsberg.de
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