Das bestehende Wohnhaus soll abgerissen und in ähnlicher Kubatur wiedererrichtet werden.
Das Bauvorhaben stört nach Ansicht der Bauverwaltung das Ortsbild/Stadtbild nicht.
Das Gebäude liegt im Bereich der Altstadtsatzung und eines Bodendenkmals.
Das Vorhaben liegt im Bereich der Satzung über die Festlegung der Grenze des im Zusammenhang bebauten Stadtgebietes im nordöstl. Bereich der Stadt Königsberg i. Bay.
Hier ist eine Grundflächenzahl von 0,1 und eine Geschoßflächenzahl von 0,2 gefordert.
Ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden.
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als durchgrünte Wohnbaufläche angegeben.
Die Erschließung mit Wasser und Abwasser ist gesichert.
Die Unterschriften der Nachbarn sind nicht vorhanden, werden bei einer Bauvoranfrage jedoch auch nicht benötigt.
Der Bauausschuss der Stadt Königsberg i. Bay. erteilt der Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen. Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Persönlich beteiligt: | 0 |
Anwesende Mitglieder: | 8 |