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öffentlich


Bauantrag über einen Carportneubau auf Fl.Nr. 397/25 u. 397/26 Gem. Altershausen



Sachvortrag:

Auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 397/25,397/26 Gemarkung Altershausen ist der Neubau eines Carports geplant.

Die Grundfläche des Carports beträgt 9,00 m x 12,00 m. Außerdem ist es 5,20 m hoch. 
Die Dachneigung des Satteldaches beträgt ca. 25° es soll mit Ziegeln eingedeckt werden, welche farblich auf das Haupthaus abgestimmt sind.
Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes An der Röthen.
Die Zufahrt ist gesichert.
Das Bauvorhaben weicht in folgenden Punkten von den Festsetzungen des Bebauungsplans ab:

1. der Stauraum ist zu gering
(das Carport wurde daher nach hinten versetzt)
2. abweichende Firstrichtung
3. die Dachneigung ist bei einem Satteldach auf 38°- 48° festgesetzt.

Nr. 1 zu geringer Stauraum:
Von dieser Regelung kann hier abgewichen werden, da es sich hier um ein Carport und nicht um eine Garage handelt.

Nr. 2,3:
Da in vorherigen Fällen bereits Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes im Bezug auf die Firstrichtung und die Dachneigung erteilt wurden, ist hier der Gleichheitssatz zu beachten. Somit muss hier eine Befreiung erteilt werden.


Ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist bereits gestellt.
Das Ortsbild wird durch den Bau des Carports nicht beeinträchtig.

Das Bauvorhaben wurde bereits in der Bauausschusssitzung vom 10.03.2020 beschlussmäßig behandelt. Damals wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, da eine Eindeckung mit Trapezblech geplant war.
Der Bauherr hat uns jedoch in einem Schreiben versichert von der Trapezblecheindeckung abzusehen und die Eindeckung mithilfe von Ziegeln (farblich abgestimmt auf das Haupthaus) zu gestalten.

Beschluss:

Die Stadt Königsberg i.Bay. erteilt dem Bauvorhaben trotz der Abweichungen vom Bebauungsplan das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
9
Nein-Stimmen:
0
Persönlich beteiligt:
0
Anwesende Mitglieder:
9
 
 

 



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Marktplatz 7, 97486 Königsberg in Bayern
Tel.: 09525 9222-0
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