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Erweiterung der Photovoltaikanlage im Stadtteil Hellingen (Photovoltaikanlage Hellingen III);
Behandlung der Einwendungen aus der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange - Beschluss zur Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB



Sachvortrag:

Um eine baurechtlich geordnete Entwicklung zu sichern und eine geregelte Erweiterung der Photovoltaikfreiflächen zu gewährleisten, hat der Stadtrat Königsberg in der Sitzung vom 28.01.2020 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sondergebiet Photovoltaik - Hellingen III" mit 1. Änderung des Bebauungsplans "Sondergebiet Photovoltaik - Hellingen II" im Stadtteil Hellingen für die Flurstücke 627/2 (teilweise), 627/3 (ganz), 627/4 (ganz), 628 (teilweise), 629 (teilweise) der Gemarkung Hellingen beschlossen.
 
In der Stadtratssitzung vom 18.02.2020 hat der Stadtrat den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sondergebiet Photovoltaik - Hellingen III" mit 1. Änderung des Bebauungsplans "Sondergebiet Photovoltaik - Hellingen II" in der Fassung vom 18.02.2020 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB in die Wege zu leiten.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 27.02.2020 ortsüblich bekannt gemacht.
Die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 09.03.2020 bis 14.04.2020 frühzeitig am Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf in der Fassung vom 18.02.2020 beteiligt.
 
Herr Derra vom Ingenieurbüro Stubenrauch aus Königsberg i.Bay. stellt fest, dass Einwendungen seitens der Bürger innerhalb der Auslegungsfrist nicht vorgebracht wurden.
 
Anschließend trägt Herr Derra eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange einzeln vor. Die Zusammenfassung der Einwendungen und der hierzu ergangenen Erwiderungen wird Bestandteil des Protokolls. Das Gremium beschließt insgesamt über die Einwendungen.

Beschluss:

Die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wurden mit den vorgetragenen Abwägungspunkten beschlussmäßig behandelt und entsprechend bei der Ausarbeitung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sondergebiet Photovoltaik - Hellingen III" mit 1. Änderung des Bebauungsplans "Sondergebiet Photovoltaik - Hellingen II" in der Fassung vom 26.05.2020 berücksichtigt.
 
Der Stadtrat billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sondergebiet Photovoltaik - Hellingen III" mit 1. Änderung des Bebauungsplans "Sondergebiet Photovoltaik - Hellingen II" in der Fassung vom 26.05.2020 und beauftragt die Verwaltung, die förmliche Beteiligung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf in der Fassung vom 26.05.2020 in die Wege zu leiten.
 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.
 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:
15
Nein-Stimmen:
  1
Persönlich beteiligt:
  1
Anwesende Mitglieder:
17
 
Stadtrat Alexander Faust hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.

 



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